Fallbeispiel 1: Fehlende technische Sicherheitsmaßnahmen
Ein mittelständisches Unternehmen speichert Kundendaten unverschlüsselt in einer Cloud. Nach einem Cyberangriff werden sensible Daten gestohlen. Die Datenschutzbehörde verhängt ein hohes Bußgeld gegen das Unternehmen. Da der Geschäftsführer trotz vorheriger Warnungen keine IT-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt hat, kann er persönlich in Regress genommen werden.
Fallbeispiel 2: Missachtung der Betroffenenrechte
Ein Kunde verlangt die Löschung seiner Daten. Die Anfrage wird über Monate ignoriert. Die Aufsichtsbehörde verhängt ein Bußgeld gegen das Unternehmen, und der Datenschutzbeauftragte macht die Geschäftsleitung auf ihre Verantwortung aufmerksam. Weil die Geschäftsführung jedoch nicht handelt, droht eine persönliche Haftung.