1. Wie häufig müssen Datenschutzberichte an Gesellschafter und Aufsichtsräte übermittelt werden?
Empfohlen wird eine mindestens jährliche Berichterstattung, ergänzt durch Sonderberichte bei relevanten Datenschutzvorfällen.
2. Welche KPIs sollten im Datenschutzbericht enthalten sein?
Wichtige Kennzahlen sind Anzahl der Datenschutzvorfälle, Bearbeitungszeit von Anfragen, durchgeführte Schulungen und Fortschritt von Datenschutzmaßnahmen.
3. Wer ist für die Erstellung der Datenschutzberichte verantwortlich?
In der Regel der Datenschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit der IT- und Compliance-Abteilung.
4. Müssen Datenschutzverstöße an den Aufsichtsrat gemeldet werden?
Ja, insbesondere wenn sie meldepflichtig sind oder ein hohes Risiko für das Unternehmen darstellen.
5. Welche Konsequenzen drohen bei unzureichender Berichterstattung?
Mögliche Haftungsrisiken für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat sowie Reputationsverluste für das Unternehmen.