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Organigramm und Zuständigkeiten: Wer berichtet an wen in Sachen Datenschutz?

Datenschutz ist nicht nur eine technische oder juristische Herausforderung, sondern erfordert eine klare Organisationsstruktur innerhalb eines Unternehmens. Klare Zuständigkeiten und Berichtslinien helfen dabei, Datenschutz effizient zu verwalten und Risiken frühzeitig zu erkennen. Doch wer ist eigentlich wofür verantwortlich und wer berichtet an wen? Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe Orientierung zu den typischen Rollen und Verantwortlichkeiten im Datenschutzmanagement eines Unternehmens.
Mehr dazu findest Du auch in unserem Beitrag: Warum Datenschutz ein Chefthema ist.

Datenschutzverantwortliche im Unternehmen

Ein funktionierendes Datenschutzmanagement erfordert eine klare Zuweisung von Zuständigkeiten. Die wichtigsten Akteure sind:
1. Geschäftsleitung / Vorstand
  • Trägt die Gesamtverantwortung für Datenschutz und Compliance.
  • Muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
  • Genehmigt Datenschutzstrategien und stellt Ressourcen bereit.
  • Berichtet an Gesellschafter, den Aufsichtsrat oder andere Kontrollgremien.
Lies auch: Die Geschäftsleitung als Verantwortlicher Was bedeutet das konkret?.
2. Datenschutzbeauftragter (DSB)
  • Intern oder extern benannt, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
  • Erstellt und pflegt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
  • Fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
  • Berichtet direkt an die Geschäftsleitung und darf nicht weisungsgebunden sein.
Mehr dazu erfährst Du in unserem Beitrag: Abgrenzung zu den Pflichten des Datenschutzbeauftragten.
3. Datenschutz-Koordinatoren in den Fachabteilungen
  • Agieren als Schnittstelle zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den operativen Abteilungen.
  • Sorgen für die Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse im Tagesgeschäft.
  • Melden Datenschutzverstöße oder Risiken an den DSB und die IT-Abteilung.
4. IT-Abteilung & Informationssicherheitsbeauftragter
  • Verantwortlich für technische Datenschutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Netzwerksicherheit.
  • Implementiert technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
  • Arbeitet eng mit dem Datenschutzbeauftragten zusammen, um Sicherheitslücken zu vermeiden.
5. HR-Abteilung (Personalabteilung)
  • Verwaltet personenbezogene Daten von Mitarbeitenden und Bewerbern.
  • Ist verantwortlich für datenschutzkonforme Onboarding- und Offboarding-Prozesse.
  • Koordiniert Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende.
Lies auch: Praktische Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes.
6. Führungskräfte & Teamleiter
  • Tragen Verantwortung für den Datenschutz in ihren Teams.
  • Sorgen für Sensibilisierung und Einhaltung der Datenschutzrichtlinien.
  • Melden Auffälligkeiten oder Datenschutzverstöße an die entsprechenden Stellen.
7. Aufsichtsrat oder Compliance-Ausschuss (falls vorhanden)
  • Überwacht die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien auf strategischer Ebene.
  • Erhält Berichte von der Geschäftsleitung und dem Datenschutzbeauftragten.
  • Kann Maßnahmen zur Verbesserung der Datenschutzstrategie vorschlagen.

Typische Berichtslinien und Organigramm

Ein effektives Datenschutzmanagement erfordert klare Berichtslinien. Eine typische Struktur könnte wie folgt aussehen:
  1. Datenschutzbeauftragter (DSB) berichtet direkt an die Geschäftsleitung.
  2. Datenschutz-Koordinatoren in Fachabteilungen berichten an den DSB und an die jeweiligen Abteilungsleiter.
  3. IT-Abteilung & Sicherheitsbeauftragter arbeiten eng mit dem DSB und der Geschäftsleitung zusammen.
  4. Führungskräfte und Teamleiter sind verantwortlich für die operative Umsetzung und berichten an ihre Abteilungsleitungen.
  5. Die Geschäftsleitung berichtet an den Aufsichtsrat oder das Compliance-Komitee (sofern vorhanden).
Lies auch: Datenschutz als Teil der Corporate Governance.

Praxisbeispiele: Datenschutz in der Unternehmensstruktur

Beispiel 1: Mittelständisches Unternehmen mit internem DSB
Ein produzierendes Unternehmen mit 500 Mitarbeitenden hat einen internen Datenschutzbeauftragten benannt, der direkt an die Geschäftsleitung berichtet. In jeder Abteilung gibt es Datenschutz-Koordinatoren, die als Ansprechpartner für Fragen und Schulungen fungieren.
Beispiel 2: Konzern mit externem Datenschutzbeauftragten
Ein international tätiger Konzern hat einen externen Datenschutzbeauftragten ernannt, der regelmäßig Audits durchführt und die Geschäftsleitung berät. Die Datenschutzkoordination übernimmt die Compliance-Abteilung, während die IT-Abteilung die technische Umsetzung verantwortet.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Muss ein Datenschutzbeauftragter immer direkt an die Geschäftsleitung berichten? Ja, die DSGVO schreibt vor, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig agieren muss und nicht weisungsgebunden sein darf.
2. Welche Rolle spielen Führungskräfte im Datenschutz? Führungskräfte sind für die Einhaltung von Datenschutzvorgaben in ihren Teams verantwortlich und sollten Mitarbeitende sensibilisieren.
3. Warum ist die IT-Abteilung so wichtig für den Datenschutz? Technische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Netzwerksicherheit sind essenziell, um Datenschutzverletzungen zu verhindern.
4. Sollte es in jeder Abteilung Datenschutz-Koordinatoren geben? Ja, besonders in datenintensiven Abteilungen wie HR, Marketing oder IT sind Datenschutz-Koordinatoren sinnvoll.
5. Wie oft sollte die Geschäftsleitung Datenschutzberichte erhalten? Mindestens einmal pro Quartal, bei größeren Vorfällen oder Audits auch häufiger.

Fazit

Ein gut organisiertes Datenschutzmanagement mit klaren Berichtslinien hilft Unternehmen, Datenschutz effizient umzusetzen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch eine strukturierte Rollenverteilung können Risiken frühzeitig erkannt und Datenschutzverstöße vermieden werden.
Erfahre mehr über Datenschutzstrategien in unserem Beitrag: Datenschutz als Teil der Corporate Governance.
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